Solaranlage pachten

So geht SDT SOLAR

Mit SDT SOLAR bieten Ihnen die Stadtwerke Schwedt ein einfaches Pacht-Modell für moderne Photovoltaik-Anlagen, mit dem Sie ohne viel Aufwand Ihren eigenen, sauberen Strom erzeugen. Die Art und Größe der Anlage wird Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst und binnen weniger Tage durch einen Fachhandwerksbetrieb installiert.

Die Stadtwerke Schwedt übernehmen die Finanzierung, Montage sowie laufenden Kosten Ihrer Photovoltaik-Anlage. Sie als Betreiber und Pächter zahlen dafür im Gegenzug einen geringen monatlichen Festpreis. Für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen können, erhalten Sie über die gesamte Laufzeit der Anlage eine attraktive Rückvergütung, die sich jeden Monat als Guthaben auf Ihrem Konto wiederfindet.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Energie-Dienstleitungsprodukten. Leider haben wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, Ihnen ein Angebot im Rahmen von SDT SOLAR zu unterbreiten. Gegenwärtig erleben wir erhebliche Einschränkungen und Lieferengpässe bei technischen Komponenten. Wir sind zuversichtlich, Ihnen unsere Energiedienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder in gewohnter Zuverlässigkeit anbieten zu können. Bitte prüfen Sie bei Interesse gern in regelmäßigen Abständen unsere Webseite. Hier werden Sie jeweils aktuell informiert.


Wir als Energieversorger schlossen mit Ihnen einen Pachtvertrag. Sie als Pächter zahlen für alle Leistungen einen monatlichen Pauschalbetrag. Nach der Inbetriebnahme der Anlage, kann diese von Ihnen, im Rahmen des ordentlichen Gebrauchs zur Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung von Strom genutzt werden. Aktuell bieten wir das Pachtmodell und eine Anlagenerweiterung nicht an.


Leistungen, die wir als Stadtwerke übernehmen:

  • Wir begleiten Sie weiterhin bei der Wartung und Instandhaltung
  • Zusammenarbeit mit zuverlässigen Dienstleistern und vertrauensvollen Unternehmen
  • Faire Vertragsbedingungen
  • Wir kümmern uns weiterhin um die Überwachung und Abrechnung
  • Die gesamte Vertragslaufzeit sind wir Ihr Ansprechpartner
Ab dem 01. Januar 2023 können/werden aufgrund der Gesetzesänderung bei Bestandsanlagen bis 7 kWp, die 70 % Drosselung manuell vom Installateur der Anlage ausgeschaltet werden. Die Umstellung muss der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber vorab mitteilen. Bei Bestandsanlagen die größer sind als 7 kWp bis höchstens 25 kWp kann die Einspeisebegrenzung erst nach der Installation eines intelligenten Messsystems (voraussichtlich 2025) ausgeschaltet werden. Die Kosten für die Umstellung der 70 % Regelung übernimmt der Pächter.
Eine Individuelle Erweiterung bzw. Nachrüstung eines Speichers ist jederzeit möglich (das erfordert ggf. eine Vertragsanpassung). Für einen Speicher ist kein separater Zähler notwendig. Die Kosten trägt der Pächter.
Nein, ein separater Zähler ist nicht zwingend notwendig. Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen (Voraussetzung ist eine gleiche steuerliche Bewertung). Für die nachträglich zugebauten Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und eigenen Vergütungssatz. Es wird dann prozentual auf der Einspeiserechnung die gesamte Menge (am gemeinsamen Zähler ermittelt) prozentual aufgeteilt anhand der jeweiligen installierten Leistung kWp. Beispiel einer Bestandsanlage 4 kWp und neue Module 1 kWp, bedeutet, dass 80 % der am Zähler gemessenen Menge bewertet werden, mit dem früheren EEG-Vergütungssatz und 20 % mit dem neuen EEG-Vergütungssatz der neuen Module.
Die Stadtwerke Schwedt müssen über einen Wechsel des Pächters gemäß den Vertragsbedingungen zeitnah informiert werden. Als Verkäufer müssen Sie den neuen Käufer über den existierenden Vertrag innerhalb der Verkaufsverhandlungen informieren. Der neue Eigentümer kann dann einfach Ihren Vertrag übernehmen. Alle Konditionen bleiben weiterhin bestehen.
Das vorzeitige Entfernen der Anlage innerhalb der Vertragslaufzeit setzt eine außerordentliche Kündigung des Vertrages in Schriftform voraus. Danach erfolgt die Bestätigung durch uns und Klärung der weiteren Schritte. Die außerordentlichen Kosten für den Rückbau innerhalb der Vertragslaufzeit übernehmen Sie als Pächter.
Nach dem Ende der regulären Vertragslaufzeit von 17 Jahren bieten wir Ihnen an, die gesamte PV-Anlage zu attraktiven Konditionen zu erwerben. Der Anlagenpächter kann den Pachtvertrag einmalig um drei Jahre verlängern. Nach der Verlängerung der Pachtoption kann die PV-Anlage in das Eigentum des Pächters übergehen. Wenn ein Rückbau gewünscht ist, wird dieser unentgeltlich von den Stadtwerken nach Ende des Dachpachtvertrags (nach 20 Jahren) übernommen.
Wenn Sie eine PV-Anlage kaufen möchten, wenden Sie sich an regionale Handwerker oder Installateure, die Ihnen bei der Beratung und Auswahl einer Anlage behilflich sein können. Wir als Stadtwerke bieten aktuell keine Verkaufsoption an.
Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse: sdt-solar@stadtwerke-schwedt.de


Nationalpark Unteres Odertal