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Der neue §14a EnWG ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Die Festlegung stellt ein entscheidendes Instrument für den Erfolg der Energiewende in den Verteilnetzen dar. Seine Umsetzung ist anspruchsvoll und treibt die Digitalisierung im Netzbetrieb stärker voran. In der folgenden FAQ-Liste erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu dem neuen Paragrafen.


 

Nähere Informationen zur Anmeldung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung finden Sie auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers.

Fragen zur Ansteuerung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann Ihnen Ihr Installationsbetrieb beantworten.





Am 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz – auch Heizungsgesetz genannt – in Kraft. Es leitet den schrittweisen Umstieg auf klimafreundliches Heizen ein. Wir beantworten die wichtigsten Fragen unserer Kunden.

Für weitere Fragen zur Planung und Umsetzung, Informationen zu alternativen Heizungssystemen für Ihr Gebäude und Förderungen können Sie einen Energieberater zu Rate ziehen. Energieberatungen werden vom BMWK gefördert. Zugelassene Energieberater, die im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ tätig werden dürfen, finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de.

Unter www.energiewechsel.de/geg finden sich weitere gebündelte Informationen rund um das GEG.


Neben der Erschließung neuer Bezugsquellen für Gas ist das Energiesparen der wichtigste Hebel in der aktuellen Gasmarktsituation. Hier kann jeder einen Beitrag leisten, die Situation zu verbessern, in dem der Energieverbrauch reduziert wird. Praktische Tipps zum Energiesparen haben wir hier kurz zusammengetragen.
Weiterführende Informationen zu den Themen Klimaschutz und Energie sparen finden Sie zudem auf den entsprechenden Seiten der Bundesregierung.

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Diese finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
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