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Ab Juni 2025 gilt eine wichtige Neuerung: An-, Ab- und Ummeldungen sind nur noch im Voraus möglich!


Was bedeutet das für Sie?

Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 10 Werktage vor der Schlüsselübergabe bei uns. Eine rückwirkende Anmeldung ist ab dem 06.06.2025 nicht mehr erlaubt – das schreibt die Bundesnetzagentur vor.

Wichtig: Wenn die Meldung zu spät bei uns eingeht, bleiben Sie weiterhin zahlungs-pflichtig – eventuell sogar für den Verbrauch Ihres Nachmieters. Egal ob Mieterwechsel, Leerstand oder Eigentümerwechsel – eine frühzeitige Klärung ist wichtig. Denn ab Sommer 2025 gilt: Offene Fragen rund um den Umzug müssen direkt zwischen Mieter und Vermieter geklärt werden. Wir als Energieversorger können nachträglich keine Änderungen oder Korrekturen mehr vornehmen.

So einfach geht Ihr Umzug mit uns:


Umzug melden



Energie – zuverlässig und unkompliziert 

Ob Strom oder Gas – bei uns bekommen Sie immer die Energie, die zu Ihnen passt. Zu fairen Preisen, mit persönlichem Service und einer einfachen Abwicklung.



Der neue §14a EnWG ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Die Festlegung stellt ein entscheidendes Instrument für den Erfolg der Energiewende in den Verteilnetzen dar. Seine Umsetzung ist anspruchsvoll und treibt die Digitalisierung im Netzbetrieb stärker voran. In der folgenden FAQ-Liste erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu dem neuen Paragrafen.


 

Nähere Informationen zur Anmeldung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung finden Sie auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers.

Fragen zur Ansteuerung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann Ihnen Ihr Installationsbetrieb beantworten.





Am 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz – auch Heizungsgesetz genannt – in Kraft. Es leitet den schrittweisen Umstieg auf klimafreundliches Heizen ein. Wir beantworten die wichtigsten Fragen unserer Kunden.

Für weitere Fragen zur Planung und Umsetzung, Informationen zu alternativen Heizungssystemen für Ihr Gebäude und Förderungen können Sie einen Energieberater zu Rate ziehen. Energieberatungen werden vom BMWK gefördert. Zugelassene Energieberater, die im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ tätig werden dürfen, finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de.

Unter www.energiewechsel.de/geg finden sich weitere gebündelte Informationen rund um das GEG.


Neben der Erschließung neuer Bezugsquellen für Gas ist das Energiesparen der wichtigste Hebel in der aktuellen Gasmarktsituation. Hier kann jeder einen Beitrag leisten, die Situation zu verbessern, in dem der Energieverbrauch reduziert wird. Praktische Tipps zum Energiesparen haben wir hier kurz zusammengetragen.
Weiterführende Informationen zu den Themen Klimaschutz und Energie sparen finden Sie zudem auf den entsprechenden Seiten der Bundesregierung.

Sie möchten weitergehende Informationen?
Diese finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
Sie möchten uns kontaktieren?
Dann klicken Sie bitte hier.


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