Die Bundesregierung hat bestimmte Referenzpreise festgelegt, welche die Verbraucher vor zu hohen Arbeitspreisen aufgrund gestiegener Einkaufspreise schützen und entlasten sollen. Für Strom gilt ein Referenzpreis von 40 ct/kWh. Die Strompreisbremse bewirkt in der Regel auch eine geringere Abschlagshöhe und wird ab März 2023 auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar gewährt.
Am 23. Juni 2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes beschlossen, das zum 01. August 2023 in Kraft getreten ist.Die gegenwärtige Energiepreiskrise führt zu teilweise erheblichen finanziellen Belastungen für Strom-, Gas- und Wärmekunden. Zur Vermeidung dieser Belastungen hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen geplant und bereits umgesetzt.
Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von den Energiepreisbremsen. Und das unabhängig davon, ob Sie zehn, zwanzig oder dreißig Prozent gegenüber ihres Ihrer Jahresverbrauchsprognose einsparen. Relevant für Ihre Jahresabrechnung ist nur Ihr tatsächlicher Verbrauch sowie Ihr individueller Entlastungsbetrag. Diesen teilen wir Ihnen gemeinsam mit Ihrem künftigen monatlichen Abschlag bis zum 1. März 2023 mit. In Ihrer Jahresabrechnung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch mit Ihrem Vertragspreis multipliziert. Davon wird Ihr individueller Entlastungsbetrag abgezogen.
Der Entlastungsbetrag, den Sie aufgrund der Energiepreisbremse erhalten, errechnet sich wie folgt: