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Enkelkind flüstert Oma etwas ins Ohr.

Das Kunden-werben-Kunden-Programm Ihrer Stadtwerke

Zufrieden mit uns? Dann empfehlen Sie uns weiter!
Für jeden geworbenen Neukunden bedanken wir uns bei Ihnen mit einer attraktiven Prämie im Wert von 20 €.


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Sie empfehlen unsere Energie-
oder tio-Podukte an Familie,
Freunde oder Kollegen.
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Bei Vertragsabschluss gibt der
Neukunde einfach Ihren Namen
und Ihre Kundennummer an.
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Ist der Vertrag geschlossen,
wählen Sie Ihren Wunschgutschein
im Wert von 20 €.

Zur Wahl stehen 6 Gutscheine unserer Prämienpartner


Logos der Prämienpartner mobile


Wer kann am Kunden-werben-Kunden-Programm teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Privatkunden, die ein Energie-Sonderprodukt oder Telekommunikationsprodukt von uns nutzen.

Wen darf ich werben?

Sie dürfen alle Personen werben, die bislang noch kein Kunde oder keine Kundin bei uns sind – zum Beispiel Familie, Freunde, Nachbarn oder Kollegen. Voraussetzung ist, dass diese Person einen neuen Vertrag abschließt. Eigenwerbung oder die Werbung innerhalb des gleichen Haushalts sind nicht zulässig.

Für welche Produkte gilt das Programm?

Das Empfehlungsprogramm gilt für unsere Energie-Sonderprodukte BestStrom, NaturStrom, BestGas und NaturGas, sowie unsere Telekommunikationsprodukte. Details finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.

Wie funktioniert die Empfehlung genau?

Ganz einfach: Beim Vertragsabschluss gibt der geworbene Neukunde Ihren Namen an. Nach erfolgreichem Abschluss benachrichtigen wir Sie – dann können Sie Ihre Wunschprämie auswählen.

Wann erhalte ich meine Prämie?

Die Prämie wird vergeben, sobald der Vertrag des Neukunden wirksam und vollständig aktiviert ist (i. d. R. nach Ablauf der Widerrufsfrist). Danach informieren wir Sie.

Kann ich mehrere Personen werben?

Ja. Für jede erfolgreiche Empfehlung sichern Sie sich einen 20 €-Gutschein. Bis zu zehn Prämien pro Jahr sind möglich.

Was passiert, wenn der Vertrag widerrufen oder storniert wird?

In diesem Fall entfällt der Prämienanspruch. Die Prämie wird nur bei wirksamem und dauerhaftem Vertragsabschluss vergeben.


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