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Elektroauto der Stadtwerke natürlich elektrisch

Mit der THG-Quote Ihre Geldprämie sichern

Slogan Machen Sie aus Ihrem E-Auto ein €-Auto

Mit der THG-Quote Ihre Geldprämie sichern

Sie besitzen ein reines Elektroauto? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Denn unser Partner zahlt Ihnen jedes Jahr dafür eine attraktive Prämie. Hintergrund ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Dieses Klimaschutzinstrument der Bundesregierung sorgt dafür, dass eingesparte CO₂-Emissionen honoriert werden. Das geschieht, wenn Sie mit Ihrem E-Auto fahren – und genau das wird belohnt.

  • Ihr Beitrag zum Umweltschutz
  • Garantierte Auszahlung von 280 €
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
  • Für E-Fahrzeuge aller Marken
  • Transparenz dank Echtzeit-Status-Update
  • Jährlich neue Prämie für Ihr E-Fahrzeug
Frau lädt ihr E-Auto

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Laden Sie ein Foto Ihres Fahrzeugscheins im Portal hoch. Beachten Sie, dass nur die Person einen Antrag stellen kann, die auch als Halter eingetragen ist.

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Nach Überprüfung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie Ihre Prämie.Die Bearbeitung kann je nach Auslastung mehrere Monate dauern.


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Im Anschluss werden Sie auf das Portal unseres
Partners carbonify GmbH weitergeleitet.



FAQs zur THG-Quote



Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) ist ein Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien im Verkehr. Damit soll der Einsatz fossiler Kraftstoffe kontinuierlich verringert und gleichzeitig klimafreundliche Optionen gefördert werden.

Anbieter fossiler Brennstoffe wie z. B. Mineralölkonzerne sind gesetzlich verpflichtet ihre Treibhausgase zu reduzieren. Schaffen sie das nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, müssen sie als Ausgleich Strafzahlungen leisten. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können seit 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen als Ausgleich angerechnet werden. Jeder, der ein solches E-Fahrzeug besitzt, kann seine eingesparten CO2-Emissionen vermarkten.

Halter rein batteriebetriebener E-Fahrzeuge aller Fahrzeugklassen dürfen gleichberechtigt am Zertifikatehandel teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde. Darunter fallen neben E-PKW, E-Bussen, E-LKW, E-Transportern auch E-Motorräder. Nicht berechtigt sind E-Kleinkrafträder, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride und wasserstoff- bzw. erdgasbetriebene Fahrzeuge.

Sie registrieren sich mit nur wenigen Klicks im THG-Portal unseres Kooperationspartners carbonify und laden dort auch Ihren Fahrzeugschein hoch. Ihre Unterlagen werden dann zunächst durch carbonify vorgeprüft und anschließend an das UBA weitergeleitet. Das UBA bestätigt dann Ihre eingesparten Emissionen und stellt das Zertifikat für die THG-Quote aus. Abschließend wird die THG-Prämie automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Ja, Sie können auch Leasingfahrzeuge anmelden, wenn Sie den Fahrzeugschein besitzen und als Halter eingetragen sind.

Auch gewerbliche Fahrzeughalter können die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter übereinstimmen. Bitte geben Sie dafür zu Beginn der Registrierung an, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind. Dann wird auf die Prämie auch die Umsatzsteuer an Sie ausgezahlt.

Nein, ihre THG-Quotenmenge ist zu gering. Quotenverpflichtete Unternehmen kaufen nur große Stückzahlen von Bescheinigungen an, da sonst der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Zudem ist der Quotenhandel mit sehr vielen administrativen Prozessen verbunden. Unser Partner carbonify agiert in diesem Fall als Zwischenhändler und bündelt alle eingegangenen Anträge, vermarktet diese an die Mineralölkonzerne und erzielt so attraktive Erlöse für Sie.

Ja, für den ersten Antrag registrieren Sie sich auf dem Portal unseres Partners carbonify. Danach erhalten Sie zu Beginn eines jeden Jahres eine Erinnerung per E-Mail. Die neue THG-Prämie können Sie dann im Kundenportal mit nur wenigen Klicks beantragen, denn Ihre Daten sind ja bereits gespeichert.

Die THG-Quote eines E-Fahrzeugs darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Sie wird vollständig an den ersten Antragsteller vergeben. Das heißt: Bei einem unterjährigen Verkauf des Fahrzeugs hat der neue Halter keine Berechtigung, wenn die THG-Quote für dieses Kalenderjahr bereits beantragt wurde. Wenn Sie nicht sicher sind, können Sie gerne die THG-Prämie beantragen. Das UBA prüft dann den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Sie erhalten Ihre Prämie innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Quartals, in dem die Bescheinigung der THG-Quoten durch das UBA ausgestellt wurden. Wenn Sie bei der Anmeldung des E-Fahrzeugs eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart haben, gilt diese als verbindlich.

Mit den THG-Quoten verteilt der Gesetzgeber Gelder aus der Ölindustrie um. Nicht beanspruchte Quoten werden von der Bundesregierung verkauft. Die Erlöse fließen dann ohne Zweckbindung vollständig in den Staatshaushalt.

Nein, alle Halter von E-Fahrzeugen können die THG-Quote beantragen.

Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerruf oder eine Kündigung nicht mehr möglich, da die Rechteübertragung verbindlich ist – das gilt auch bei der 2-Jahres-Bindung.

Die THG-Quote für eingesparte CO2-Emissionen kann für den Halter geltend gemacht werden, falls dieser das Elektrofahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Kalenderjahr zugelassen hat / hatte. Zudem darf kein Dritter die THG-Quote für das gleiche Kalenderjahr bereits geltend gemacht haben.


Sie haben Fragen?

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Mo.-Do. 08:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr


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